Mandic

Strafverteidigung · Freiburg · Leipzig · München · Zürich

Für die Momente,in denen allesauf dem Spiel steht.

Strafverteidigung · Arbeitsrecht · Verfassungs-, Verwaltungs- und Ausländerrecht

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Sie werden diesem Saal nie allein gegenüberstehen.

Nicht am ersten Tag. Nicht am letzten.

§ 01Der Moment

Die ersten Stundenentscheiden das Verfahren.

06:14 Uhr

Die Durchsuchung

Beamte im Treppenhaus. Ein Beschluss, den niemand zu Ende liest. Was in den nächsten neunzig Minuten gesagt wird, steht später in der Akte — und Sie müssen dort nichts sagen.

Zustellung

Die Vorladung

Ein Aktenzeichen, ein Datum, ein Paragraf. Zwischen Eingang und Termin liegen wenige Wochen — und die gesamte Verteidigungsstrategie.

Drei Wochen

Die Kündigung

Die Frist für die Kündigungsschutzklage läuft ab Zugang, nicht ab Verständnis. § 4 KSchG gibt Ihnen drei Wochen; danach gilt die Kündigung als wirksam.

Bescheid

Die Ausweisung

Ein Verwaltungsakt, eine Rechtsbehelfsbelehrung, ein Monat. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert nicht das Argument, sondern das Verfahren.

Zwischen dem Moment und seinen Folgen liegt genau eine Entscheidung: wen Sie anrufen.

§ 02Rechtsgebiete

Fünf Gebiete.Ein Schwerpunkt.

Der Schwerpunkt ist die Strafverteidigung — bundesweit, in jeder Instanz. Die übrigen Gebiete werden geführt, weil sie regelmäßig an dasselbe Verfahren grenzen.

Ein Ermittlungsverfahren wird selten im Gerichtssaal gewonnen, sondern in den Wochen davor — bei der Akteneinsicht, im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft, in der Frage, wer wann was sagt. Die Kommunikation übernimmt ab dem ersten Kontakt die Kanzlei. Das Ziel ist, wo es das Verfahren hergibt, die Einstellung.

  • Sexualstrafrecht
  • BtM- und Drogenstrafrecht
  • Doping-Strafrecht
  • Wirtschafts-, Steuer- und Verkehrsstrafrecht
  • Haftprüfung, Hauptverhandlung, Revision
  • § 137 StPO
  • § 102 StPO
  • § 112 StPO
  • § 170 Abs. 2 StPO

Im Arbeitsrecht entscheidet zuerst der Kalender und erst danach das Argument. Wir prüfen Kündigung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag innerhalb der Frist, verhandeln die Abfindung und führen das Verfahren vor dem Arbeitsgericht — für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber.

  • Kündigungsschutzklage und Abfindungsverhandlung
  • Abmahnung, Versetzung, Zeugnis
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Verdachtskündigung neben laufendem Ermittlungsverfahren
  • § 4 KSchG
  • § 626 BGB
  • § 102 BetrVG
  • § 15 AGG

Wo ein Verfahren an Meinung, Versammlung oder politischer Betätigung ansetzt, verschiebt sich die Verteidigung auf die Ebene der Grundrechte. Wir führen solche Verfahren durch die Fachgerichte — und, wo der Rechtsweg erschöpft ist, mit der Verfassungsbeschwerde weiter.

  • Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutz
  • Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit
  • Verfahren mit politischem Bezug
  • Vereins- und Parteienrecht
  • Art. 5 GG
  • Art. 8 GG
  • § 90 BVerfGG
  • § 93 BVerfGG

Behördenentscheidungen halten sich nicht daran, ob sie zutreffen — sie halten sich an Fristen. Widerspruch, Anfechtungsklage und einstweiliger Rechtsschutz sind deshalb keine Reaktion, sondern Terminplanung. Wir greifen den Bescheid an, bevor er bestandskräftig wird.

  • Anfechtungs- und Verpflichtungsklage
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Ordnungs-, Gewerbe- und Waffenrecht
  • Beamten- und Disziplinarrecht
  • § 42 VwGO
  • § 80 Abs. 5 VwGO
  • § 123 VwGO
  • § 35 VwVfG

Eine Verurteilung ist im Ausländerrecht selten das Ende, sondern der Anfang: Ausweisung, Widerruf, Einreisesperre. Wer beides getrennt bearbeiten lässt, verliert meist eines davon. Wir führen Strafverfahren und Aufenthaltsverfahren in einer Hand.

  • Ausweisung, Abschiebung, Einreisesperre
  • Aufenthaltstitel und Verlängerung
  • Asyl- und Duldungsverfahren
  • Einbürgerung
  • § 53 AufenthG
  • § 60a AufenthG
  • § 3 AsylG
  • § 10 StAG
§ 03Kanzlei

Wer Ihr Mandattatsächlich führt.

Kein Team-Pool, keine wechselnden Ansprechpartner. Sie sprechen mit der Person, deren Name auf dem Schriftsatz steht.

Dubravko Mandic

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht

Verteidigt Menschen, nicht Taten — seit 2011, bundesweit, in jeder Instanz.

  • 1980 in Sarajevo geboren
  • Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg
  • Referendariat am Landgericht Freiburg — Stationen bei Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Bürgermeisteramt
  • Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Freiburg
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Verfahren vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
§ 03.1

Dr. Till Weckmüller, LL.M.

Rechtsanwalt · Strafverteidiger

Seit 2025 in der Kanzlei, ausschließlich in der Strafverteidigung.

  • Rechtsanwalt und Strafverteidiger
  • Promotion, LL.M.
  • In der Kanzlei seit 2025
  • [Platzhalter — vollständige Vita: Studienorte, Zulassungsjahr, Schwerpunkte]
§ 03.2
§ 04Belege

Was sichnachprüfen lässt.

15+
Jahre Strafverteidigung
1.000+
geführte Mandate
4
Standorte, einer davon in der Schweiz
4,9/5
aus über 220 Google-Bewertungen

Schwerpunkte im Strafrecht

  • Sexualstrafrecht
  • BtM- und Drogenstrafrecht
  • Doping-Strafrecht
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Zulassung & Kammer

  • Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Rechtsanwaltskammer Freiburg
  • Berufsrecht: BRAO, BORA, FAO, RVG

Erreichbarkeit

  • Montag bis Freitag, 08 – 18 Uhr
  • Notfalltelefon rund um die Uhr
  • Haft- und Anstaltsbesuche bundesweit
  • Erstberatung 238 € brutto, unverbindlich
§ 05Ablauf

Vier Schritte.Keine Improvisation.

  1. 01

    Erstgespräch

    238 € brutto, unverbindlich

    Vertraulich, kurzfristig, auf Wunsch auch am Wochenende. Wir hören zu, ordnen ein und sagen Ihnen offen, ob wir das richtige Mandat für Sie sind.

  2. 02

    Akteneinsicht

    sofort nach Mandatierung

    Wir beantragen Akteneinsicht und lesen, was gegen Sie vorliegt, bevor irgendjemand etwas sagt. Ab hier läuft die gesamte Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft über die Kanzlei.

  3. 03

    Einstellung anstreben

    laufend

    Nicht jedes Verfahren gehört vor Gericht. Wo Beweislage, Verfahrensfehler oder § 170 Abs. 2 StPO es hergeben, ist das Ziel die Einstellung — möglichst bevor eine Anklage überhaupt erhoben wird.

  4. 04

    Hauptverhandlung und Revision

    wenn es nötig wird

    Kommt es zur Verhandlung, wird sie geführt: Beweisanträge, Zeugenbefragung, Plädoyer. Und wenn das Urteil nicht trägt, endet das Mandat nicht mit der ersten Instanz.

§ 06Mandat

Besprechen SieIhren Fall.

Vertraulich, kurzfristig und ohne Vorbedingung. Was Sie uns schreiben, unterliegt ab dem ersten Wort der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Notruf, 24 Stunden
+49 172 712 72 78
Sprechzeiten
Montag bis Freitag, 08 – 18 Uhr
Erstberatung 238 € brutto

Standorte

§ 43a Abs. 2 BRAO — anwaltliche Verschwiegenheitspflicht